Kriterien der Brancheninitiative
Erklärtes Ziel der Unternehmen ist es, zur Verminderung von Emissionen im Offsetdruck in der Bundesrepublik Deutschland einen entscheidenden Beitrag zu leisten. Anlässlich einer Zusammenkunft am 15.03.1995 bei der Berufsgenossenschaft ETEM (ehemals Druck und Papierverarbeitung) wurde vereinbart:
Es werden zur technischen Freigabe eines Reinigungsmittels für eine bestimmte Druckmaschinenkonfiguration nur noch solche Reinigungsmittel vorgelegt, die den nachfolgenden Kriterien entsprechen.
Grundsatz: Die beteiligten Unternehmen werden vor der technischen Prüfung der Produkte (bei einem anerkannten Prüfinstitut, z. B. FOGRA) diese der Berufsgenossenschaft ETEM vorstellen.
Nach dem derzeitigen Stand der sicherheitstechnischen Erkenntnisse gelten folgende Kriterien. Empfehlung für Freigabeprüfungen von Reinigungsmitteln für neue Druckmaschinen (nach dem 10.05.1995) im Offsetdruck:
Flammpunkt | größer 60 °C | |
Benzol | kleiner 0,1% | |
Toluol und Xylol | kleiner 1% | |
Aromaten (≥ C9) | kleiner 1% |
- Substanzen, die nicht enthalten sein dürfen:
- halogenierte Kohlenwasserstoffe
- Terpene
- n-Hexan
- sekundäre Amine und Amide
- Nonylphenole
- N-Methylpyrrolidon (NMP)
- 2-Butoxyethanol
Inhaltsstoffe, deren Verwendung nach derzeitigem arbeitsmedizinisch-toxikologischen Erkenntnisstand mit nicht akzeptierbaren Risiken für die Gesundheit verbunden sind (eine Expertengruppe der Berufsgenossenschaft ETEM beschäftigt sich mit der Problematik).
Erklärung der Ausschlussliste
Kriterien bzw. Gefahrstoff | Gesundheitliche Begründung | Technische Begründung |
---|---|---|
Flammpunkt größer 60 °C |
Geringe Verdunstung, dadurch geringere Belastung der Luft |
Keine besonderen Explosions-schutzmaßnahmen nötig, Produkte lösen die Farben besser, geringerer Verbrauch. |
Benzol: Gehalt kleiner 0,1% |
Krebserzeugend |
Benzol kann Dichtungen und Walzen- bzw. Drucktuchmaterial angreifen. Als ebenso gute Farblöser sind Waschmittel auf Pflanzenölbasis |
Toluol und Xylol: Gehalt kleiner 1% | AGW*: 50 bzw. 100 ppm | |
Aromaten: Gehalt (≥C9) kleiner 1% |
Gefahrstoffe; niedrige AGW |
Substanzen, die nicht enthalten sein dürfen:
halogenierte Kohlenwasserstoffe | Neurotoxisch; Ozonschicht- zerstörend | Greifen Drucktücher an; schrumpfen oder quellen auf. |
Terpene | Sensibilisierend; können die Haut reizen | Greifen Materialien in der Druckmaschine an. |
n-Hexan | Neurotoxisch; AGW* 50 ppm | Niedriger Flammpunkt (-22°C). Andere Waschmittel auf Kohlenwasserstoffbasis sind verwendbar. |
sekundäre Amine und Amide | Bildung von krebserzeugenden Nitrosaminen unter bestimmten Bedingungen möglich. | Messingkorrosion. Andere Korrosionsschutzmittel sind vorhanden. |
Nonylphenol und -derivate | Reprotoxisch | Ersatzstoff: z. B. Sorbitanlaurat als Emulgator |
N-Methyl-2-pyrrolidon (NMP) |
Reprotoxisch, gut über die Haut resorbierbar, Ätz-/Reizwirkung auf die Haut; AGW*(Dampf) 20 ppm | |
2-Butoxyethanol | AGW* 10 ppm seit Januar 2012; aufgrund toxikologischer Daten und GHS-Einstufungskriterien: "Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen"; hoher Dampfdruck | |
Inhaltsstoffe, deren Verwendung nach derzeitigem arbeitsmedizinisch-toxikologischen Erkenntnisstand mit nicht akzeptierbaren Risiken für die Gesundheit verbunden sind. |
*AGW: Arbeitsplatzgrenzwert nach der TRGS 900 (Technische Regel für Gefahrstoffe „Arbeitsplatzgrenzwerte“)
- Webcode: 22364272
Diesen Beitrag teilen