Reinigungsmittel für spezielle Anwendungen

Die meisten Offsetdruckmaschinen sind heutzutage mit automatischen Waschanlagen ausgerüstet, die beispielsweise Gummtuch- und Druckzylinder während und nach Abschluss des Druckjobs reinigen. Flammpunkt und Inhaltsstoffe der verwendeten Waschmittel müssen dabei den Anforderungen der „Brancheninitiative zur Verminderung der Lösemittelemissionen im Offsetdruck“ entsprechen.

Diese Kriterien finden sich mittlerweile auch in der internationalen Normung zum Bau von Druckmaschinen wieder, etwa in der europäischen Norm EN 1010-2:2011. Das erlaubt es den Herstellern und den Betreibern, auf besondere Explosionsschutzmaßnahmen an Offsetdruckmaschinen zu verzichten und damit enorme Kosten beim Bau oder dem Kauf dieser Maschinen einzusparen.

Neben den Waschmitteln für automatische Waschanlagen werden im Offsetdruck noch eine Reihe weiterer Sonderreinigungsmittel manuell angewendet: zum Beispiel Farblöser, spezielle Feuchtwalzen- und Plattenreiniger, Klebstoffentferner sowie Reiniger für Leitstände und Sensoren. Diese Produkte verwenden Betriebe zum einen deshalb, weil nicht grundsätzlich alle zu reinigenden Maschinenteile mit automatischen Wascheinrichtungen ausgerüstet sind – aus Kostengründen oder mangelnder Verfügbarkeit. Damit wird manuelles Reinigen zwangsläufig erforderlich. Zum anderen kommt es vor, dass automatische Waschanlagen kein ausreichendes Waschergebnis liefern und Beschäftigte deshalb manuell nachwaschen müssen.

In vielen Offsetdruckereien werden dafür Sonderreiniger verwendet, die einen Flammpunkt unterhalb von 0 °C besitzen. Zudem zeigen die Sicherheitsdatenblätter dieser Produkte, dass Stoffe enthalten sind, die gesundheitliche Risiken aufweisen.

Hohes Gefährdungspotenzial

„Das ist ein tolles Produkt. Es reinigt gut und nach dem Waschen ist die Walze sofort trocken.“ So oder ähnlich lauten viele Antworten, spricht man Drucker auf Sonderreiniger mit niedrigem Flammpunkt an. Es ist verständlich, dass die Anwender den hohen Verdunstungsgrad schätzen. Dass daraus aber ein hohes Gefährdungspotenzial entsteht, ist vielen offenbar nicht bewusst.

Üblicherweise enthalten diese Produkte organische Lösemittel, wie n-Hexan, n-Heptan und aromatische Kohlenwasserstoffe. Durch den niedrigen Flammpunkt und den damit einhergehenden hohen Dampfdruck dieser Substanzen wird die Atemluft der Beschäftigten beim Reinigen stark belastet. Und bei einem großen Teil der Verdachtsanzeigen auf eine Atemwegs- oder Lösemittel-Berufskrankheit spielen eben jene Chemikalien eine Rolle. Wie häufig beim Gebrauch dieser Reinigungsprodukte stoffspezifische Grenzwerte in der Atemluft überschritten werden, lässt sich bei manueller Anwendung nur schwer abschätzen. Denn die Menge an Reiniger auf dem Putztuch kann bei jedem Vorgang stark variieren.

Darüber hinaus bringen Reiniger mit einem Flammpunkt unterhalb der Raumtemperatur auch eine hohe Brand- und Explosionsgefahr mit sich. Diese Reinigungsmittel sind mit dem Flammensymbol und folgenden Gefahrenhinweisen gekennzeichnet: dem H-Satz 225 „Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar“. Bei einer sorglosen manuellen Anwendung kann es daher schnell zu Bränden oder Verpuffungen kommen.

Schutzmaßnahmen

Nach der Gefahrstoffverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, die sich unter anderem mit Brand- und Explosionsgefährdung sowie inhalativer Gefährdung befasst. Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber prüfen, ob weniger gefährliche Alternativprodukte verwendet werden können. Falls das nicht möglich ist, muss er zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergreifen.

Weitergehende Schutzmaßnahmen können beispielsweise lüftungstechnische Verbesserungen sein, etwa eine Absaugung dort, wo die Produkte eingesetzt werden. Damit kann die Atemluftbelastung minimiert und eventuell auch eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre vermieden werden. Fehlen wirkungsvolle Maßnahmen, um zu verhindern, dass eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entsteht, müssen die explosionsgefährdeten Bereiche der Maschine in Zonen eingeteilt werden. Darüber hinaus müssen Betriebe ein Explosionsschutzdokument erstellen, das unter anderem Möglichkeiten beschreibt, um wirksame Zündquellen auszuschließen.

Offsetdruckmaschinen sind grundsätzlich nicht explosionsgeschützt; allerdings lassen sich während der Anwendung von Sonderreinigern Zündquellen im Umfeld in vielen Fällen nicht komplett vermeiden. Aufgrund des bekannten hohen Gesundheits-, Brand- und Explosionsrisikos von Sonderreinigern rät die BG ETEM dringend von Produkten mit niedrigem Flammpunkt ab.

Anforderungen an Sonderreiniger

Für Sonderreiniger im Offsetdruck gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie für Waschmittel für automatische Waschanlagen. Das bedeutet, dass der Flammpunkt dieser Reiniger oberhalb von 60 °C liegt und gewisse Inhaltsstoffe in ihrer Konzentration begrenzt oder ganz ausgeschlossen sind. Die BG ETEM hat bei mehreren Anbietern nachgefragt. Das Ergebnis zeigt, dass der Markt eine Reihe von alternativen Sonderreinigern bietet, die diese Kriterien erfüllen.

In Ausnahmefällen dürfen Betriebe Produkte mit einem Flammpunkt unterhalb von 60 °C einsetzen, aber nur unter zwei Voraussetzungen: wenn der Flammpunkt mindestens 15 °C oberhalb der Anwendungstemperatur liegt, beispielsweise der Walzentemperatur, und wenn die Ersatzstoffprüfung ergibt, dass sich etwa aus technischen Gründen Produkte mit einem Flammpunkt über 60 °C nicht eignen. Das Ergebnis der Ersatzstoffprüfung muss in jedem Fall schriftlich dokumentiert werden.

Gemeinsam mit den Herstellern hat die BG ETEM in diesem Onlineportal eine Liste von Sonderreinigern für den manuellen Gebrauch an Offsetdruckmaschinen erstellt.

  • Webcode: 23856495
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