Bestimmung des Verdampfungsfaktors
Der Verdampfungsfaktor eines für den Einsatz in automatischen Gummituchwaschanlagen zugelassenen Heatset-Waschmittels gibt an, um welchen Faktor die nach EN 1539:2016-02 berechnete höchste zulässige Waschmitteleintragsmenge in den Durchlauftrockner erhöht werden kann. Bei nicht bekanntem Verdampfungsfaktor beträgt der Wert generell 1,0.
Die allgemeine Anwendbarkeit der nach dem Standardverfahren ermittelten Verdampfungsfaktoren ist auf Grund der nachgewiesenen unterschiedlichen Temperaturabhängigkeiten auf Bahntemperaturen bis maximal 150 °C begrenzt. Für höhere Bahntemperaturen ist der entsprechende Verdampfungsfaktor im Einzelfall nachzuweisen.
Der Verdampfungsfaktor FV wird auf Antrag nach bewährten Labormethoden bestimmt und durch die Prüf- und Zertifizierungsstelle Druck und Papierverarbeitung veröffentlicht.
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Prüf- und Zertifizierungsstelle Druck und Papierverarbeitung
Rheinstraße 6-8
65185 Wiesbaden
Telefon: +49 221 3778 8219
E-Mail: pruefstelle-dp@bgetem.de
Die in diesem Onlineportal der von der Prüf- und Zertifizierungsstelle Druck und Papierverarbeitung und dem Branchengebiet Druck und Papierverarbeitung der BG ETEM bestätigten Verdampfungsfaktoren für Heatset-Waschmittel werden nur Waschmittel mit Verdampfungsfaktoren FV ≥ 1,2 berücksichtigt.
Aufgrund der in Versuchen ermittelten generellen Temperaturabhängigkeit der Verdampfungsfaktoren sind die ermittelten Werte nur für Bahntemperaturen bis 150 °C zuverlässig und sicher anwendbar. Bei steigenden Bahntemperaturen werden die Verdampfungsfaktoren kleiner. Für jedes der gelisteten Heatset-Waschmittel müssen deshalb im Bedarfsfall vor seiner Anwendung die Verdampfungsfaktoren für Bahntemperaturen oberhalb 150 °C bekannt sein oder experimentell bestimmt und durch die Prüf- und Zertifizierungsstelle Druck und Papierverarbeitung bestätigt werden. Bei zu erwartenden Bahntemperaturen oberhalb 150 °C ist bei für diesen Temperatur-bereich nicht bekannten Verdampfungsfaktoren generell mit dem Wert FV = 1,0 zu rechnen.
Werden durch externe Dienstleister verschmutzte Waschmittel durch Filtration, Destillation oder andere Aufarbeitungsverfahren behandelt, bedeutet der Wiederverkauf dieser Waschmittel ein erneutes „in Verkehr bringen“. Für die „recycelten Waschmittel“ ist ein aktuelles aussagefähiges EU-Sicherheitsdatenblatt zu erstellen. Der Verdampfungsfaktor hat für diese Fälle ebenfalls den Wert FV = 1,0, wenn nicht auf der Basis von der Prüf- und Zertifizierungsstelle vorliegenden Untersuchungen ein anderer bestätigter Verdampfungsfaktor festgelegt wurde.
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